Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung: 04.12.2024

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Peak-Studios, Otto-Hahn-Str. 20, 97218 Gerbrunn, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Ziel der AGB ist es, eine klare und faire Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen und Rechte und Pflichten beider Parteien verbindlich festzulegen.

  1. Alle Leistungen, Lieferungen und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

  2. Auftraggeber ist, wer den Auftrag schriftlich oder mündlich erteilt, auch wenn die Rechnung auf einen Dritten ausgestellt wird. Der Auftraggeber haftet neben dem Dritten gesamtschuldnerisch für den Rechnungsbetrag.

  3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis des Auftragserteilers zu überprüfen.
  1. Sämtliche durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu überprüfen.

  2. Das Schweigen des Auftraggebers nach Vorlage der Leistungen gilt als Freigabe.

  3. Für Schäden, die aufgrund fehlender Prüfung durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

  4. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Pro­duk­tionsvorgängen erfol­gen nach bestem Wis­sen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzö­gerun­gen, die durch Fremd­leistungs-Betriebe, Kopierwerke, etc. entste­hen, übernehmen wir kei­nerlei Haftung.
  1. Ein verbindlicher Auftrag kommt durch eine der folgenden Handlungen zustande:

    • Absenden des Upload-Formulars
    • Erhalt einer Buchungs- oder Auftragsbestätigung
    • Bezahlung der Rechnung

  2. Zahlungen erfolgen in der Regel zu 100 % per Vorkasse. Bei Beträgen ab 201 € kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Teilzahlung von mindestens 50 % vereinbart werden. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Fertigstellung und Auslieferung der Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung der Restforderung zurückzustellen.

    • Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei unvollständiger Zahlung vor der Fertigstellung die Arbeiten aus organisatorischen Gründen pausiert werden können.
    • Eine abweichende Vereinbarung zur Teilzahlung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und einer schriftlichen Bestätigung.

  3. Rechnungen sind sofort fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 7 Tagen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen.

  1. Die Klärung und Einholung sämtlicher Rechte Dritter an verwendeten geschützten Werken, Musik oder Sprache obliegt dem Auftraggeber.

  2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Inhalte zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für alle hieraus entstehenden Schäden und Kosten.
  1. Die Haftung des Auftragnehmers für zurückgelassenes oder beschädigtes Material beschränkt sich auf den Materialwert des Datenträgers und beträgt maximal drei Monate ab Rechnungsdatum.

  2. Der Auftraggeber haftet für Bearbeitungsschäden an fremden Ton- und Bildaufzeichnungen bis zum Materialwert des Trägermaterials.
  1. Der Auftraggeber trägt das Risiko für unwiederbringliche oder schwer ersetzbare Ton- und Bildaufzeichnungen, die er dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlässt. Er ist dafür verantwortlich, Sicherheitskopien zu erstellen oder Versicherungen abzuschließen.

  2. Für vermittelte Tätigkeiten, wie die Annahme und Abgabe von Lieferungen oder die Vermittlung von Sprechern und Darstellern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler durch Fremddienstleister.
  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Verzögerungen, die durch eigenes Verschulden entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Eigenleistung.

  2. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
  1. Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vollständige Zahlung vor jeglicher Veröffentlichung oder Aufführung des Werkes zu leisten.

    • Vertragsstrafe: Erfolgt eine Veröffentlichung oder Aufführung ohne vorherige vollständige Zahlung, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der vereinbarten Auftragssumme. Diese Vertragsstrafe wird auf einen eventuell weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

  2. Vor einer Veröffentlichung des Materials hat der Auftraggeber das finale Material vorzulegen und den Auftragnehmer namentlich zu nennen.
  1. Mastering-Dienstleistungen:
    • Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Materials hat der Auftraggeber das Recht, Änderungswünsche geltend zu machen. Für Mastering-Dienstleistungen sind zwei Revisionen kostenlos enthalten, sofern diese ausschließlich auf dem bereits bearbeiteten und vorhandenen Audio-Material basieren.
    • Änderungswünsche, die die Bereitstellung neuer oder korrigierter Dateien durch den Auftraggeber erfordern, sind stets kostenpflichtig. Für den Austausch von Dateien wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 € brutto pro Austauschversion berechnet.

  2. Andere Dienstleistungen (z. B. Mixing, Produktion):
    • Änderungswünsche bei Dienstleistungen wie Mixing, Produktion, Editing oder Tuning werden im Rahmen des vereinbarten Stundenbudgets abgedeckt.
    • Der Austausch von Dateien ist bei diesen Dienstleistungen möglich und wird im Rahmen des vorhandenen Zeitkontingents bearbeitet. Sollte das zuvor vereinbarte Budget erschöpft sein, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) über die voraussichtliche zusätzliche Arbeitszeit und die damit verbundenen Kosten.
    • Die Fortsetzung der Arbeiten erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers zu den zusätzlichen Kosten.

  3. Allgemeine Regelungen:
    • Änderungswünsche, die außerhalb der 7-Tage-Frist geltend gemacht werden, sowie grundlegende Neubearbeitungen sind immer kostenpflichtig und werden gemäß des aktuellen Stundensatzes berechnet.
  1. Bei allen Produktionen, an denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber:

    a) Zum Stillschweigen gegenüber Dritten: Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers keine Details über die Zusammenarbeit oder die Produktion gegenüber Dritten offenlegen.

    b) Zur Interessenvertretung des Auftragnehmers: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Interessen des Auftragnehmers zu vertreten, insbesondere in der Werbung, in Interviews oder in anderen öffentlichen Darstellungen.

    c) Zur Abstimmung öffentlicher Äußerungen: Jegliche öffentlichen Äußerungen über den Auftragnehmer dürfen nur mit dessen vorheriger Zustimmung erfolgen.

    d) Zur Vermeidung von Diskreditierungen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer weder direkt noch indirekt zu diskreditieren oder dessen Ruf zu schädigen.

    e) Zur namentlichen Nennung: In allen produktionsrelevanten Postings auf sozialen Netzwerken oder bei Uploads auf Streamingportalen ist der Auftragnehmer namentlich zu nennen (z. B. durch Angabe von „Credits“).

  2. Vertragsstrafe und Rücktrittsrecht:
    • Bei Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Verpflichtungen hat der Auftragnehmer das Recht, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 5 % der vereinbarten Auftragssumme oder mindestens 300 € brutto, sofern keine höhere Schadenssumme nachgewiesen wird.
    • Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei schwerwiegenden Verstößen vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Schadensersatz: Alle daraus resultierenden Schäden, die dem Auftragnehmer durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu ersetzen.
  1. Definition von Projekten mit größerem Planungsaufwand:

    • Projekte, die einen größeren Planungsaufwand benötigen, umfassen:
      a) Termine vor Ort in einem der Studios des Auftragnehmers.
      b) Projekte mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 4 Stunden.
      c) Projekte mit einem Auftragswert von mindestens 345 € netto.

  2. Fristen und Stornierungsbedingungen:

    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Termine für solche Projekte mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich abzusagen.
    • Bei Nichteinhaltung dieser Frist haftet der Auftraggeber mit 80 % der daraus resultierenden Schäden für den entgangenen Gewinn, jedoch mindestens 300 € netto pro Tag.
    • Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Arbeitspreis. Falls kein konkreter Arbeitspreis vereinbart wurde, gilt die allgemeine Preisliste unter www.Peak-Studios.de/Preise.
    • Kann auch hieraus kein schlüssiger Arbeitspreis ermittelt werden, wird der durchschnittliche Tagesumsatz der letzten 30 Tage als Grundlage herangezogen.

  3. Zusätzliche Kosten bei bereits bestehenden Projekten:

    • Bei bestehenden Projekten, für die Projektbesprechungen vereinbart wurden, sind zusätzlich 20 % der Nachfolgekosten der Projektbearbeitung zu zahlen.
    • Beispiel: Bei einem Projekt (Album mit 10 Titeln), für das ein Projektbesprechungstermin vereinbart wurde, werden für 6 Titel Nachbearbeitungen mit einer geschätzten Zeit von 6 × 20 Minuten berechnet. Daraus ergibt sich eine Nachbearbeitungszeit von 120 Minuten. Es sind 80 % dieser Zeit (2 Stunden × 85 € × 20 %) = 34 € als Nachbearbeitungsentgelt zu zahlen.

  4. Ausnahmen:

    • Schäden höherer Gewalt, Todesfälle in der Familie oder sonstige zwingende und nachweisbare Gründe sind von der Haftung ausgenommen.
  1. Definition von Projekten mit größerem Planungsaufwand:

    • Projekte, die einen größeren Planungsaufwand benötigen, umfassen:
      a) Termine vor Ort in einem der Studios des Auftragnehmers.
      b) Projekte mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 4 Stunden.
      c) Projekte mit einem Auftragswert von mindestens 345 € netto.

  2. Fristen und Stornierungsbedingungen:

    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Termine für solche Projekte mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich abzusagen.
    • Bei Nichteinhaltung dieser Frist haftet der Auftraggeber mit 80 % der daraus resultierenden Schäden für den entgangenen Gewinn, jedoch mindestens 300 € netto pro Tag.
    • Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Arbeitspreis. Falls kein konkreter Arbeitspreis vereinbart wurde, gilt die allgemeine Preisliste unter www.Peak-Studios.de/Preise.
    • Kann auch hieraus kein schlüssiger Arbeitspreis ermittelt werden, wird der durchschnittliche Tagesumsatz der letzten 30 Tage als Grundlage herangezogen.

  3. Zusätzliche Kosten bei bereits bestehenden Projekten:

    • Bei bestehenden Projekten, für die Projektbesprechungen vereinbart wurden, sind zusätzlich 20 % der Nachfolgekosten der Projektbearbeitung zu zahlen.
    • Beispiel: Bei einem Projekt (Album mit 10 Titeln), für das ein Projektbesprechungstermin vereinbart wurde, werden für 6 Titel Nachbearbeitungen mit einer geschätzten Zeit von 6 × 20 Minuten berechnet. Daraus ergibt sich eine Nachbearbeitungszeit von 120 Minuten. Es sind 80 % dieser Zeit (2 Stunden × 85 € × 20 %) = 34 € als Nachbearbeitungsentgelt zu zahlen.

  4. Ausnahmen:

    • Schäden höherer Gewalt, Todesfälle in der Familie oder sonstige zwingende und nachweisbare Gründe sind von der Haftung ausgenommen.
  1. Bereitstellung des Werkes:
    • Der Auftragnehmer stellt das fertige Werk für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung zum Download bereit. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Auftraggeber verpflichtet, das Material herunterzuladen und zu sichern.

  2. Kosten für erneute Bereitstellung:
    • Nach Ablauf der 7 Tage wird für jede erneute Bereitstellung des Materials ein Unkostenbeitrag in Höhe von 15 € brutto pro Bereitstellung erhoben. Dieser Betrag deckt die Archivierungs- und Sicherstellungskosten des Werkes.

  3. Verantwortung des Auftraggebers:
    • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, das Material innerhalb der bereitgestellten Frist herunterzuladen und zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung durch den Auftragnehmer ist nicht garantiert und kann nicht eingefordert werden.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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